Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für die Eventgastronomie der L & D GmbH & Co. KG 9055 und 9060
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen,
Personal- und Servicedienstleistungen sowie sonstige Leistungen und Dienstleistungen und
Waren von Drittanbietern, die der Auftraggeber zuvor bei L & D persönlich, per Post, Telefon,
Fax oder Internet bestellt hat.
1.2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann
verbindlich, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden sind.
1.3. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote, Leistungen und Preise
2.1. Unsere Angebote verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils
geltenden Höhe. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen – schriftlich fixiert – getroffen
wurden, gelten die Preise des zur Zeit der Angebotsabgabe gültigen Katalogs. Alle Preise und
Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnungen in Euro. Die im
Angebot enthaltenen Preise beziehen sich nur auf die vorliegende Bestellung und haben
keine bindende Wirkung für zukünftige Aufträge.
2.2. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes von L & D oder der Bestellung des
Auftraggebers zustande. In Fällen von offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist L & D
zur Korrektur oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.3. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von L & D schriftlich bestätigt
werden.
2.4. L & D verpflichtet sich, die vom Auftraggeber bestellten und von L & D zugesagten Leistungen
zu erbringen.
2.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, die für diese und weitere in Anspruch
genommenen Leistungen vereinbarte Vergütung an L & D binnen 8 Tagen nach
Rechnungserstellung und ohne Abzug zu entrichten.
2.6. L & D ist berechtigt, unabhängig von der Auftragssumme eine Vorkasseleistung zu verlangen,
um die durch L & D zu erbringenden Vorleistungen abzusichern.
Vorkasseleistung werden dann wie folgt erhoben:
bei einem vom AG unterschriebenen Auftrag 25 % der Auftragssumme
30 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin 75 % der Auftragssumme
2.7. Bei Stornierungen von Aufträgen ist L & D berechtigt, eine Schadenspauschale zu berechnen. Sie
beträgt:
10 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 100 %
30 – 11 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75 %
60 – 31 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50 %
180 – 61 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 10 %
Nach Vertragsunterschrift ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Sofern die Stornierung mehr als 181 Tage vor dem Zeitpunkt der geplanten Veranstaltung liegt, wird der bis dahin entstandene Aufwand nachvollziehbar ermittelt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Gebuchte Künstler, Unterhaltungsprogramme und Veranstaltungsräume/Zelte werden bei Stornierungen zu 100 % berechnet. Ebenso werden georderte und gelieferte Materialien und Mietartikel, die vor Ort nicht genutzt wurden, zu 100 % berechnet.
Dem Auftraggeber steht der Nachweis zu, dass ein Schaden überhaupt nicht oder bei Berechnung einer Pauschale, wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
2.8. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist L & D berechtigt, mindestens die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Des Weiteren fallen ab der zweiten Mahnung für
jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von jeweils Euro 5,00 an.
2.9. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind durch die vorgenannten Bestimmungen nicht
ausgeschlossen.
2.10. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von L & D.
3. Lieferungen
3.1. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch geschultes Personal zu der vereinbarten
Lieferzeit an den genannten Lieferort. Die Gefahr des Unterganges, des Verlustes und der
Beschädigung geht mit dem Zeitpunkt der Ankunft des Lieferfahrzeuges von L & D beim
Auftraggeber auf diesen über. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr mit der
Übergabe auf ihn über. Das Risiko einer verspäteten Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder
anderer, von L & D nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen, trägt der Auftraggeber. Für Schäden infolge von Lieferzeitverzögerungen
haftet L & D nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.2. Eine Verzögerung tritt erst ein, wenn der Lieferzeitpunkt um mehr als 30 Minuten
überschritten wird.
3.3. Der Auftraggeber gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und
Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten
Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen.
3.4. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über drei
Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Auftraggeber möglichst bei der
Bestellung, spätestens jedoch am Tag vor der Lieferung mitzuteilen, damit L & D sich zeitlich
und organisatorisch darauf einrichten kann. Für besonders aufwendige, den Lieferort
betreffende Gegebenheiten, behält sich L & D vor, eine Mehraufwandspauschale zu
berechnen.
3.5. Eine Dienstleistung in den von L & D bewirtschaftenden Veranstaltungsorten erfolgt nach
Absprache.
3.6. Der Weiterverkauf von Produkten, die von L & D bezogen wurden, ist nicht oder nur mit dem
schriftlichen Einverständnis von L & D erlaubt.
4. Mängel und Gewährleistung
4.1. L & D trägt dafür Sorge, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig
transportiert werden und gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
4.2. Der Auftraggeber hat die Ware nach Übergabe mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu
prüfen. Weist die von L & D gelieferte Ware einen offensichtlichen Mangel auf, so hat der
Auftraggeber dies unverzüglich nach der Übergabe bekannt zu geben, damit eventuell
fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellung nachgeliefert bzw. ausgetauscht
werden können. Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.
4.3. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln steht L & D nach ihrer Wahl das Recht zur
Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der
Auftraggeber dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine
Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
4.4. L & D versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt
und vorschriftsmäßig transportiert werden. L & D haftet nicht für Schäden nach Ablieferung
beim Auftraggeber an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch
beeinträchtigende Lagertemperaturen.
4.5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch
natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder
unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht
auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und
sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
5. Haftung L & D
5.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von L & D infolge unterlassener und
fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und
Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom
Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer
Ansprüche des Auftraggebers die folgenden Regelungen:
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet L & D, aus
welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, der Organe oder leitender Angestellter,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
bei Mängeln, die L & D verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
5.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet L & D auch bei grober
Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall
begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern
der Auftraggeber am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht
an L & D zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
5.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die L & D im
Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern L
& D nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der
Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann
ggf. die Abtretung der Ansprüche der L & D gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
5.5. Ebenso wenig haftet L & D für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Auftraggebers
selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
6. Kündigung durch L & D
L & D ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
wenn
- die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der
Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
- der Ruf sowie die Sicherheit von L & D gefährdet wird,
- im Falle höherer Gewalt,
- wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht eingehen.
7. Haftung des Auftraggebers
7.1. Die von L & D zur Verfügung gestellten Behältnisse sind unversehrt und in
einwandfreiem Zustand zurück zu geben.
7.2. L & D übergibt Geschirr-, Besteck- und Gläserteile sowie Behältnisse maschinengespült,
jedoch nicht handpoliert. Alle Mietgegenstände sind sauber.
7.3. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Erhalt der Gegenstände diese auf Menge und
erkennbare Mängel zu überprüfen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Der
Auftraggeber ist gehalten, die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in
grob sauberem Zustand auf seine Gefahr und Kosten an L & D zurück zu geben, sofern nicht
etwas anderes vereinbart ist.
7.4. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers
verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Die Kosten daraus sind L & D voll zu
ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments
(Geräte, Gläser, Tischwäsche, Dekoration etc.) der L & D wird dies dem Auftraggeber zur
Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird L & D den Abschluss geeigneter
Versicherungen vom Auftraggeber verlangen. L & D haftet keinesfalls für jegliche
eingebrachte Gegenstände im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
7.5 Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur
Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom
Auftraggeber zu vertreten und werden durch L & D gesondert berechnet.
7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietzins für die ihm überlassenen Gegenstände so
lange zu entrichten, bis sie wiederhergestellt sind oder für die beschädigten bzw. in
Verlust geratenen Gegenstände Ersatz beschafft ist oder der Neuwert erstattet wurde.
7.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, L & D sofort zu unterrichten, wenn der
Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, und die weiteren Weisungen von
L & D abzuwarten.
7.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle eventuell erforderlichen behördlichen
Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts auf seine Kosten einzuholen.
8. Datenspeicherung / Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers werden
gespeichert. Dieser erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten
werden von L & D selbstverständlich vertraulich behandelt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der L & D, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher
ist.
9.2. Der Gerichtsstand ist ausschließlich Bad Neuenahr-Ahrweiler, sofern der Auftraggeber kein
Verbraucher ist.